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Klasse C1 - Mittlere LKW |
• Kraftfahrzeuge – außer Krafträder – mit mehr als 3,5 t,
aber nicht mehr als 7,5 t zG
• nicht mehr als 8 Sitzplätze außer dem Führersitz
• Anhänger bis zu 750 kg zG dürfen mitgeführt werden
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Mindestalter:
Geltungsdauer:
Vorbesitz erforderlich:
Beinhaltet Klasse: | 18 Jahre
bis zum 50. Lebensjahr, danach befristet auf 5 Jahre
Klasse B
L, M, S |  |
| Alle Kraftfahrer müssen laut Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz an einer Weiterbildung teilnehmen |
Klasse C1E – Mittlere Lastzüge bis max. 12 t zG |
• Kombinationen aus Zugfahrzeugen der Klasse C1 und Anhängern
mit mehr als 750 kg zG
• zulässige Gesamtmasse des Anhängers darf die Leermasse des ziehenden
Fahrzeugs nicht übersteigen
• die zG der Kombination darf 12 t nicht übersteigen
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Mindestalter:
Geltungsdauer:
Vorbesitz erforderlich:
Beinhaltet Klasse: | 18 Jahre
bis zum 50. Lebensjahr, danach befristet auf 5 Jahre
Klasse C1
BE, D1E bei Besitz von D1 | |
| Alle Kraftfahrer müssen laut Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz an einer Weiterbildung teilnehmen |
Klasse C – Schwere LKW |
• Kraftfahrzeuge – außer Krafträder – mit einer zG von mehr als 3,5 t
• nicht mehr als 8 Sitzplätze außer dem Führersitz
• Anhänger mit einer zG von nicht mehr als 750 kg dürfen mitgeführt werden
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Mindestalter:
Geltungsdauer:
Vorbesitz erforderlich:
Beinhaltet Klasse: | 18 Jahre
5 Jahre
Klasse B
B, C1, L,
M, S |  |
| Alle Kraftfahrer müssen laut Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz an einer Weiterbildung teilnehmen |
Klasse CE – Lastzüge und Sattelkraftfahrzeuge |
• Kombinationen aus Kraftfahrzeugen der Klasse C und Anhängern
mit mehr als 750 kg zG
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Mindestalter:
Geltungsdauer:
Vorbesitz erforderlich:
Beinhaltet Klasse: | 18 Jahre
5 Jahre
Klasse C
C1E, BE, T |  |
| Alle Kraftfahrer müssen laut Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz an einer Weiterbildung teilnehmen |
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