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Wir machen Sie fit für den heutigen Straßenverkehr!
Am 01.Oktober 2006 ist das Gesetz über die Grundqualifikation und Weiterbildung für
den gewerblichen Güterkraft- und Personenverkehr in Kraft getreten.
Weiterbildung - Wer ist betroffen?
Alle Kraftfahrer, die im gewerblichen Güterkraft- und Personenverkehr tätig sind und die Fahrerlaubnisklassen
- C1, C1E, C oder CE, vor dem 10. September 2009
(Güterkraftverkehr)
- D1, D1E, D, oder DE, vor dem 10. September 2008
(Personenverkehr)
erworben haben, müssen an einer Weiterbildung von 35 Pflichtstunden teilnehmen.
Je nach Ihrem Zeitlimit können wir die 5 Module in einer Woche unterrichten oder an verschiedenen Samstagen in einem Zeitraum von 5 Jahren.
Die Termine entnehmen Sie von unserer Startseite oder melden sich einfach telefonisch und besprechen mit uns Ihre ganz individuellen Terminvorstellungen.
Die Teilnahme an der regelmäßigen Weiterbildung muss alle 5 Jahre nachgewiesen werden.
Als Nachweis bekommen Sie von uns nach jedem Modul ein anerkanntes Zertifikat.
Grundqualifikation – Wer ist betroffen?
Alle LKW- bzw. Busfahrer, die als Neueinsteiger im gewerblichen Güterkraft- oder Personenverkehr tätig werden möchten.
Auf gut deutsch
– es reicht nicht einfach nur aus den LKW- bzw. Busführerschein in der Tasche zu haben -
Sie müssen einen Nachweis über die Grundqualifikation vorlegen, welche auf 3 Wegen erworben werden kann:
1. beschleunigte
Grundqualifikation | Schulung von 140 Stunden | 90 minütige theor. Prüfung |
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2. Grundqualifikation | Selbststudium | 7 stündige Prüfung vor derIHK (Theorie und Praxis) |
3. Ausbildung zum
Berufskraftfahrer | 3 jährige Ausbildung | Abschlussprüfung |
Einfach anrufen
unter der Telefonnummer 0 34 75 / 9 20 90
und alle auftretenden Fragen und Probleme mit unseren kompetenten Mitarbeitern klären.
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